Zum Hauptinhalt springen
Jede Wählerin und jeder Wähler hat 24 Stimmen. Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.
Menü
Ergebnisse
Probestimmzettel
Presse
Ergebnis Landrat
Ergebnis Kreistag
Probestimmzettel Wahl des Stadtrats